FAQs – Häufige Fragen von Mietern

Wie werden Betriebskosten berechnet und brauche ich in der Wohnung eine Haushaltsversicherung? Auf Fragen wie diese finden Sie hier erste Antworten – nähere Details erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objektes entstehen den Mietern Kosten für bspw. Reinigung, Winterdienst, Allgemeinbeleuchtung, Müllentsorgung usw. Diese Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt.

Um die Kündigung der Wohnung rechtmäßig einzuleiten, benötigen wir eine schriftliche, von Ihnen unterfertigte Kündigung. Nach Einlangen des Kündigungsschreibens übermitteln wir Ihnen zeitnah eine Bestätigung mit weiteren Einzelheiten (Kündigungstermin, Übergabetermin etc.).

Grundsätzlich ist es ratsam, bei Schäden sofort mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen und alle Schäden am Objekt/in der Wohnung mit Bildern dokumentiert schriftlich zu melden (verwaltung@panreal.at). Anschließend wird so rasch wie möglich und einvernehmlich die Behebung des Schadens geklärt. Sofern ein Versicherungsfall vorliegt, wird für die Deckung der Kosten je nach Schadensfall die Haushaltsversicherung des Mieters oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers hinzugezogen.

Zuallererst ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Verwalter und Meldung des Problems. Anschließend wird versucht, über eine Rohrreinigungsfirma die Verstopfung zu beheben. Sofern die Verstopfung nicht aufgrund eines Fehlverhalten (z. B. unsachgemäß entsorgte Güter) entstanden ist, fallen für Sie keine Kosten an.

Bei Einzug in die Wohnung wird im Mietvertrag die Empfehlung eines Abschlusses einer Haushaltsversicherung angezeigt, da nicht alle Schäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt werden. Hierfür ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit einem Versicherungsvertreter Ihrer Wahl.

Wir übernehmen bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn auf Anfrage die Rolle eines Mediators und suchen gemeinsam nach einer Lösung. Sollte dies nicht die gewünschte Wirkung erzielen, besteht für Sie lediglich die Möglichkeit, die Polizei oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Zum Wohle der Gemeinschaft empfehlen wir jedoch, zuvor das direkte Gespräch zu suchen.

Bei Rückstellung der Wohnung ist diese in den Zustand zu versetzen, wie sie übernommen wurde. Alle groben Verschmutzungen sind zu entfernen und die Wohnung ist von Ihren Fahrnissen zu räumen. Für bei Mietantritt übernommene Geräte ist das Wartungsprotokoll beizulegen und alle Schlüssel sind einzusammeln, um anschließend alles sachgemäß zu übergeben.

Bei Rückgabe der Wohnung werden eventuelle Schäden im Übergabeprotokoll vermerkt und fachgerechte Reparaturen beauftragt. Sobald uns die Professionisten die Rechnungen übermittelt haben, wird eine Abrechnung der Kaution vorgenommen. Anschließend geben wir Ihnen umgehend Bescheid und retournieren die Kaution bzw. Teile der Kaution auf die von Ihnen bekanntgegebene Bankverbindung.

Grundsätzlich ist die Wohnung in jenem Zustand an die Verwaltung zurückzustellen, wie Sie sie übernommen haben, das heißt, dass alle Gegenstände entfernt werden müssen.

Sofern ein Nachmieter noch während Ihrer Kündigungsfrist gefunden wird und sich dieser bereit erklärt, Teile des Inventars zu übernehmen, ist dies einvernehmlich mit Ihnen zu klären. Bei Auszug des Mieters müssen die übernommenen Gegenstände entfernt werden (oder ein allfälliger Nachmieter übernimmt diese abermals).

Es kann vorkommen, dass Schlüssel verloren gehen. In diesem Fall informieren Sie Ihre Hausverwaltung schriftlich, damit diese mit Ihnen die weitere Vorgangsweise einvernehmlich bespricht.
Grundsätzlich können Sie jederzeit zusätzliche Schlüssel für die Wohnung über unsere Homepage (Downloads) beantragen. Füllen Sie dazu das Formular aus und retournieren Sie es an Ihren Vermieter/Hausverwalter. Die Hausverwaltung verfügt über eine Schlüsselkarte und kann bei einem gesicherten Schließsystem den Schlüssel für Sie nachbestellen. Die Kosten der Bestellung trägt der Mieter.

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